Schalast | Energy, Infrastructure & Telecommunication
In der Praxisgruppe Energy, Infrastructure & Telecommunication betreuen wir Netzindustrien und Netznutzer. Wir beraten vertragsrechtlich, regulatorisch und in Streitfällen, gerichtlich und außergerichtlich. Unsere Arbeitsweise prägt ein praxisorientierter Ansatz. Wir greifen auf langjährige In-house–Erfahrung zurück. Legal-Tech-Tools nutzen wir wo möglich und helfen, diese bei unseren Mandanten zu implementieren.
Die umfassende Beratung von Unternehmen in den Bereichen Telekommunikation, Kabel und Energie stellt einen traditionellen Schwerpunkt der Kanzlei dar. Legal 500 (2020 bis 2022) und Juve (Handbuch 2020 und 2021) listen Schalast im Branchenfokus Telekommunikation. Unter der Leitung von Dr. Ernst Georg Berger wurde seine Praxisgruppe bereits im Jahre 2007 und 2011 Kanzlei des Jahres für Telekommunikation.
Neben der Telekommunikation zählt die Energie zu den Kernbereichen der Kanzlei. Die Energiewende erfordert stabile und steuerbare Netze und ein nachhaltiges Zusammenspiel von klassischer Erzeugung und Erneuerbaren Energien. Sektorenübergreifende Ansätze müssen Strom, Gase bzw. Wasserstoff und Wärme in einem ganzheitlichen Energiekonzept vereinen. Dabei unterstützt unser interdisziplinär aufgestelltes Praxisteam aus erfahrenen Rechtsanwälten im Telekommunikations-, IT- und Energierecht ziel- und interessengerichtet mit umfassender Kenntnis der Branchen.
Unser internationales Netzwerk Multilaw gewährleistet, dass wir Unternehmen in nahezu allen Jurisdiktionen betreuen können. Schalast Rechtsanwälte koordiniert dabei auf Wunsch die gesamte Beratung – Sie haben immer nur einen zentralen Ansprechpartner. Schalast leitet die Multilaw OTT-Special Interest Group.
Schwerpunkte der Praxisgruppe
Telekommunikation
Beratung aus Tradition
Aus unserer langjährigen Erfahrung haben wir Beratungskompetenz über Unternehmen aller Wertschöpfungsstufen entwickelt, vom Infrastrukturbetreiber bis zum Reseller. Die Betreuung von Anbietern, die aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen neu reguliert werden, wie OTT-Anbieter, bildet einen weiteren Schwerpunkt.
Nur wenige Branchen haben in den letzten Jahrzehnten eine derart dynamische Entwicklung erlebt, wie die Telekommunikationsbranche. Neben technischer Innovation sind Recht und Regulierung bis heute bedeutende Chancen- und Risikofaktoren für die Gestaltung und den Erfolg von Geschäftsmodellen. Die Kanzlei Schalast hat diese Entwicklung seit ihrer Gründung aktiv begleitet und mitgestaltet.
Inhaltliche Schwerpunkte
Inhaltlich beraten wir wie folgt:
- Begleitung in regulatorischen Fragestellungen
- Vertretung vor der Bundesnetzagentur (BNetzA)
- Erstellung von Musterverträgen und AGB
- Gerichtliche Vertretung
- Verhandlungen mit anderen Marktteilnehmern
- Verhandlungen mit der Wohnungswirtschaft
- Begleitung von Ausschreibungen im Bereich Breitbandausbau
- Durchführung regulatorischer Compliance-Audits
- Begleitung innovativer Produkteinführungen
OTT-Telekommunikationsanbieter
Regulatorische Beratung und Compliance EU-weit
Lange unterlagen Anbieter internetbasierter Kommunikation, sogenannte OTT-Kommunikationsdienste, in der Europäischen Union lediglich dem allgemeinen Recht. Dies änderte sich mit dem 21. Dezember 2020, dem Tag ab dem EU-weit ein Level-Playing-Field zwischen Anbietern von OTT-Diensten und traditionellen Telekommunikationsanbietern geschaffen wurde.
Anbieter von OTT-Diensten müssen seitdem eine erhebliche Anzahl neuer regulatorischer Anforderungen erfüllen. Diese neue Regulierung hat globale Reichweite, denn sie adressiert jedes Unternehmen, welches seine Dienste innerhalb der EU anbietet – unabhängig von dessen Sitz.
Die Regulierung von OTT-Anbietern war über viele Jahre ein hart diskutiertes Thema, welches mit Verabschiedung des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation seinen vorläufigen Abschluss fand. Nach Verabschiedung des Kodex haben wir es uns zum Ziel gesetzt, Mandanten eine One-Stop-Shop-Lösung zur Sicherstellung EU-weiter Compliance zu bieten. Unter dem Dach des Kanzleinetzwerks Multilaw gründeten wir hierfür eine internationale Expertengruppe von Anwälten. Unsere Mandanten haben damit Zugriff auf spezialisierte Beratung für die gesamte EU und weitere ausgewählten Staaten.
Inhaltliche Schwerpunkte
Inhaltlich beraten wir wie folgt:
- Rechtliche Compliance: Von umfassender Gap-Analyse bis zur Beratung in Einzelfragen
- Beratung für die gesamte EU (inkl. Koordination der Partnerkanzleien)
- Begleitung in regulatorischen Fragestellungen
- Erstellung von Musterverträgen und AGB
- Verhandlungen mit anderen Marktteilnehmern
- Gerichtliche Vertretung
Energiewirtschaft
Zwischen Versorgungssicherheit und Energiewende
Energie treibt alles an, steht aber nie ganz für sich allein. Deshalb vernetzen wir Energie mit unseren weiteren Kernkompetenzen und beraten ganzheitlich und unternehmerisch.
Durch unsere langjährige Erfahrung in der energierechtlichen und energiewirtschaftlichen Beratung kennen wir die Schnittstellen zwischen den Marktakteuren und finden unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Perspektiven praxistaugliche Lösungsansätze für Sie.
Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten im Telekommunikations-, IT- und Energierecht unterstützt Sie bei der Umsetzung der Aufgaben Versorgungssicherheit, Klimaneutralität, Digitalisierung und Design der Energiewende mit umfassender Kenntnis der Branche, der Stakeholder sowie der relevanten technischen, wirtschaftlichen und politischen Wechselwirkungen.
Inhaltliche Schwerpunkte
Inhaltlich beraten wir wie folgt:
- Regulatorische Beratung im Bereich Netz-, Speicher- und sonstiger Infrastrukturzugang, Netzanschlussfragen und Sonderkonstellationen, Investitions- oder Rückbauentscheidungen und Kooperationsmodelle
- Unterstützung bei der Einbindung von Elektromobilität und dem synergetischen Aufbau von Wasserstoff-Infrastruktur sowie Power-to-Gas-Anlagen
- Beratung im Zusammenhang mit Marktprozessen, Entflechtungsvorgaben, Zugangsrechten und dem Roll-Out intelligenter Messinfrastruktur
- Produkt- und Vertragsgestaltung und umfassende Unterstützung beim Einstieg in den Energievertrieb
- Kostenoptimierung als Letztverbraucher, Messkonzepte, Beratung von Erzeugern, Infrastruktur- und Anlagenbetreibern oder bei Nachhaltigkeitskonzepten
- Vermittlung in außergerichtlichen Streitigkeiten, Verfahren vor Gerichten, Regulierungsbehörden oder Schlichtungsstellen
Rechenzentrumsbetreiber
Unverzichtbare Partner der TK-Industrie
Die Kommunikationsindustrie wäre ohne die Kooperation mit Betreibern von Rechenzentren kaum denkbar. Der Umfang an ausgetauschten Daten wächst seit Jahren stetig und ein Ende dieser Entwicklung ist nicht in Sicht. Sicherheit, Verlässlichkeit, aber auch Flexibilität sind nicht nur zentrale Werte der Branche, sondern auch die Grundlage unserer anwaltlichen Beratung.
Wir unterstützen Betreiber von Rechenzentren in allen vertraglichen Angelegenheiten sowie zur Sicherstellung ihrer sicherheitsrechtlichen und allgemeinen Compliance. Dies umfasst Kundenverträge (Colocation etc.) ebenso wie alle Ebenen des Einkaufs – sei es der Erwerb von Anlagen und sonstiger Ausstattung, zugehörige Wartungsverträge, die Anmietung von Grundstücken oder die Errichtung von Gebäuden und deren Ausbau.
Inhaltliche Schwerpunkte
Inhaltlich beraten wir wie folgt:
- Vertragsprüfung und Verhandlungen mit anderen Marktteilnehmern
- Erstellung von Musterverträgen und AGB (Einkauf und Verkauf)
- Beratung zur Compliance, insb. zu Vorgaben für Kritische Infrastrukturen aus dem BSIG und der BSI-KritisV
- Gerichtliche Vertretung
Erneuerbare Energien
Die Erneuerbaren Energien sind schon lange fester Bestandteil der Energiewirtschaft. Das Kräfteverhältnis von konventioneller zu erneuerbarer Erzeugung, Nachhaltigkeit und Klimaneutralität kehrt sich um und erfordert ein komplexes Zusammenspiel von bisherigen und neuen Marktteilnehmern. Wir unterstützen Unternehmen und Akteure in diesem Umbruch.
Dezentrale Energieversorgung benötigt nachhaltige und dennoch wirtschaftliche Energiekonzepte sowohl für Elektrizität als auch Wärme. Hierbei unterstützen wir Erzeuger, Energieversorger, Contracting-Anbieter, Finanzierer und Endkunden. Ob Weiterverteilung, Direktvermarktung, Förderfähigkeit oder Eigenerzeugungskonzept, wir prüfen die Umsetzbarkeit nach EEG, KWKG und allgemeinem Energierecht.
Inhaltliche Schwerpunkte
Inhaltlich beraten wir wie folgt:
- Fragen zu Anschluss, Betrieb und Einspeisung von Netzbetreibern und Anlagenbetreibern sowie vertragliche Umsetzung
- Ausgestaltung von Direktvermarktung, PPAs und Eigenversorgungskonzepten
- Privilegierungsfragen, Meldepflichten und konzeptionellen Anforderungen
- Vertretung vor der Clearingstelle, vor Gerichten oder Regulierungsbehörden
Gerätehersteller
Kooperationspartner in allen Wertschöpfungsstufen der TK-Industrie
Auch die digitale Welt vermag ohne die Zusammenarbeit mit Herstellern und Lieferanten von Hardware, Anlagen und weiterer Technik nicht zu existieren. Offenkundig gilt dies für Netzbetreiber, die für ihr Angebot auf eine zuverlässige Belieferung mit Anlagen und weiterer technischer Infrastruktur zwingend angewiesen sind. Hier hat das Thema öffentliche Sicherheit (BSIG, BSI-KritisV) in letzter Zeit erheblich an Bedeutung gewonnen. Rechtliche Unterstützung zur Sicherstellung von Compliance, Zertifizierung und vertraglichem Risikomanagement ist unverzichtbar.
Darüber hinaus sind Gerätehersteller ständige Kooperationspartner der TK-Industrie in der gegenseitigen Vermarktung von Diensten und Produkten sowie zur Wertsteigerung gegenüber den jeweiligen Endkunden. Wir beraten in der Verhandlung und Ausgestaltung von Kooperations- und Lieferverträgen. Auf Grundlage unserer besonderen telekommunikationsrechtlichen Expertise vermeiden Sie regulatorische Fallstricke und können Ihr Angebot anhand der rechtlichen Vorgaben für die Branche optimal ausgestalten.
Inhaltliche Schwerpunkte
Inhaltlich beraten wir wie folgt:
- Erstellung und Verhandlung von Kooperations- und Lieferverträgen
- Produktcompliance, insb. unter besonderer Beachtung von BSIG und BSI-KritisV (Vorgaben für Kritische Infrastrukturen)
- Vertragliches Risikomanagement
- Beratung zu regulatorischen Vorgaben in der Produktgestaltung
- Erstellung von Musterverträgen und AGB
- Gerichtliche Vertretung
Wohnungswirtschaft
Netzzugang und Geschwindigkeit in einem hoch regulierten Umfeld
Die Wohnungswirtschaft ist traditionell ein bedeutender Kooperationspartner der Netzbetreiber. Neben den Kabelnetzbetreibern hat hierbei in letzter Zeit die Kooperation mit Glasfasernetzbetreibern an erheblicher Bedeutung gewonnen. Zukunftsfähige Bandbreiten der nächsten Generation sind ohne einen entsprechenden Ausbau der gebäudeinternen Infrastruktur (Stichwort: FTTH) kaum möglich. Auch Schnittstellen in die Energiewirtschaft nehmen zu, seien es Messkonzepte, Mieterstrommodelle, Unterzählerkonstellationen, Ablesedienstleistungen und Mehrspartenanbindung an das Smart-Meter Gateway.
Grundsätzlich sind eine Mehrzahl an möglichen Kooperationsmodellen denkbar, wobei neben dem wettbewerblichen Umfeld (neue) regulatorische Vorgaben (Umlagefähigkeit / Open Access / Wahlfreiheit) für die optimale Wahl und Ausgestaltung der Kooperation von erheblicher Bedeutung sind. Gleichzeitig trägt ein dynamischer Rechtsrahmen massiv zur wachsenden Komplexität, in der Entscheidungsträger agieren müssen, bei. Unsere Rechtsanwälte bringen Licht in das regulatorische Dunkel und entwickeln gemeinsam mit den Mandanten maßgeschneiderte Lösungen.
Inhaltliche Schwerpunkte
Inhaltlich beraten wir wie folgt:
- Verhandlung von Bereitstellungsverträgen, Nutzungs- und Betriebsvereinbarungen
- Erstellung von Musterverträgen
- Regulatorische Beratung unter besonderer Beachtung von TK- und Mietrecht für wirtschaftlich optimale Lösungen im Netzausbau und in der Kundenanlage
- Gerichtliche Vertretung
Stadtwerke
Beistand im komplexen Spannungsfeld
Stadtwerke sind das der Gesellschaft zugewandte Gesicht der Energiewende. Kaum eine Unternehmensgruppe vereint so unterschiedliche Tätigkeitsbereiche unter einem Dach und ist so vielfältigen und teilweise gegensätzlichen Herausforderungen durch Recht, Regulierung, Markt und Kundenerwartung ausgesetzt. Bei der Beratung berücksichtigen wir diese besondere Position und agieren mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl.
Wir kennen das Spannungsfeld zwischen Anforderungen erfüllen, Wachsen und Trends erkennen, Synergien innerhalb und außerhalb des eigenen Unternehmens heben und für die Kunden ein vertrauensvoller und zukunftsfähiger Partner bleiben. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg als Sparringspartner, Ideengeber und Beistand.
Inhaltliche Schwerpunkte
Inhaltlich beraten wir wie folgt:
- Zusammenschlüsse, Kooperationen und make-or-buy-Entscheidungen
- Netzzugangsfragen, Anschluss- und Nutzungsgestaltung sowie Prozessoptimierung
- Messregulierung, Roll-Out-Verpflichtungen, Anbindung anderer Medien
- Vertragsgestaltung und –verhandlung von Bezugs- Liefer- und Dienstleistungsverträgen im Kontext von Gesetzesänderungen, Marktgepflogenheiten sowie Produkttrends
- Contractingmodelle und EEG-Konzepte für den Endkundenvertrieb
- Umsetzung gesetzlicher Vorgaben für Grund- und Ersatzversorgung
- Unterstützung bei der Vorbereitung von Preisanpassungen und neuen Produktansätzen, der Durchsetzung regulatorischer Ansprüche und Unterstützung in Beschwerdeverfahren und Streitigkeiten mit Endkunden
- Beratung in den Schnittstellen-Bereichen Energieeffizienz, Smart Meter-Rollout und seine Auswirkungen auf den Messstellenbetrieb, den Vertrieb und den Gasnetzbetrieb
- Unterstützung bei der Einbindung von Elektromobilität und Dienstleistungen in Verbindung mit Commodity-Produkten